Dipl.-Ing. Thorsten Knauf
Sachverständiger für Bauschadenbewertung und Schimmelpilzbewertung
von der DEKRA personenzertifiziert
Beratender Ingenieur Baukammer Berlin
Verbandssachverständiger im Bundesverband Deutscher Bausachverständiger e. V.
01577 / 66 27 973 * knauf@knauf-bauschaeden.de
Neben Aktualisierungen der Normativen Verweisungen und redaktionellen Überarbeitungen, wurden vor allem Verweise zur DIN 18202 (Toleranzen im Hochbau) und zu Feuchteprüfungen (CM-Messungen) neu aufgenommen bzw. konkretisiert.
Zur Belegreife eines Estrichs und den notwendigen Prüfungen sind in DIN 18560-1:2015-11 folgende Regelungen NEU und zu beachten (Zitate):
„5.1 Allgemeines
Wird ein Estrich mit einem Bodenbelag versehen, kann dessen Verlegung erst dann erfolgen, wenn der Estrich seine Belegreife erreicht hat.
Die Beurteilung der Belegreife gehört zur Prüfpflicht des Oberbodenlegers direkt vor der Verlegung.“
„5.5 Feuchtegehalt:
Der Feuchtegehalt ist ein Kriterium zur Beurteilung der Belegreife eines mineralisch gebundenen Estrichs. Die Messung des Feuchtegehaltes erfolgt über die Calciumcarbid-Methode (siehe 6.4).
ANMERKUNG Mineralisch gebundene Estriche geben über die Estrichoberfläche Feuchte an die Raumluft ab. Aus diesem Grund hat das Bauklima maßgeblicher Einfluss auf den Zeitpunkt des Erreichens der Belegreife. Ein exakter Zeitpunkt kann somit kaum vorhergesagt werden. Durch geeignete Maßnahmen können das Bauklima und der Zeitpunkt des Erreichens der Belegreife bauseits günstig beeinflusst werden.
Bei üblichen Zementestrichen ist die Belegreife bei einem Feuchtegehalt von <= 2,0 CM-% (beheizt <= 1,8 CM-%) erreicht. Bei üblichen Calciumsulfatestrichen liegt der Wert bei <= 0,5 CM-% (beheizt <= 0,5 CM-%). Bei anderen mineralisch gebundenen Estrichen oder Sonderprodukten können abweichende Werte gelten. Diese sind vom Hersteller vorzugeben.“
„6.4 Messung des Feuchtegehaltes
6.4.1 Allgemeines
Die Messung des Feuchtegehaltes zur Beurteilung der Belegreife auf der Baustelle erfolgt über die Calciumcarbid-Methode (siehe auch Anhang A).
ANMERKUNG Alternative Messmethoden (z. B. dielektrische Methoden) dienen ausschließlich zur Vorprüfung und zur Eingrenzung feuchter Flächen.
6.4.2 Prüfeinrichtung
6.4.2.1 CM-Gerät, (…)
6.4.2.2 3 bzw. 4 Stahlkugeln, je nach Vorschrift des CM-Geräteherstellers
6.4.2.3 Calciumcarbid-Ampulle, (…)
6.4.2.4 Waage, Fehlergrenze +- 2 g
(…)
6.4.3 Durchführung
a) Durchschnittsprobe über den ganzen Querschnitt des Estrichs entnehmen und in einem PE-Beutel (6.4.2.7) einfüllen.
ANMERKUNG Bei Estrichen mit höheren Festigkeitsklassen oder größeren Estrichdicken ist die Verwendung eines elektrischen Stemmgerätes sinnvoll.
b) Durchschnittsprobe im PE-Beutel (6.4.2.7) in der Schale (6.4.2.6) soweit zerkleinern, dass ein völliges Zerkleinern in dem CM-Gerät (6.4.2.1) mit den Stahlkugeln (6.4.2.2) möglich ist.
c) Homogenisieren der Probe durch Umfüllen des gesamten Probenmaterials in einen weiteren PE-Beutel (6.4.2.7).
d) Aus dem vorbereiteten Prüfgut eine Materialprobe abwiegen:
- Calciumsulfatestrich: 100 g;
- Magnesiaestrich: 50 g;
- Zementestrich: 50 g.
e) Prüfgut und Stahlkugeln vorsichtig in das CM-Gerät einfüllen.
f) CM-Gerät schräg halten und Calciumcarbid-Ampulle (6.4.2.3) einfüllen.
g) Nach dem Verschließen des CM-Gerätes kräftig schütteln, bis Anzeige am Manometer des Gerätes ansteigt. Durch kräftiges hin und her bewegen sowie durch kreisende Bewegungen das Prüfgut im CM-Gerät mit Hilfe der Stahlkugeln völlig zerkleinern. Dauer: 2 min.
h) 5 min nach dem Verschließen des CM-Gerätes, wie unter g) beschrieben, 1 min schütteln.
i) 10 min nach dem Verschließen des CM-Gerätes nochmals kurz (~ 10 s) aufschütteln und Wert ablesen. Der Feuchtegehalt kann direkt vom Manometer abgelesen oder der Eichtabelle entnommen werden. Den abgelesenen Wert in das Protokoll (siehe Anhang A) eintragen.
ANMERKUNG bei calciumsulfatgebundenen Estrichen ist ein weiterer Druckanstieg möglich; dieser ist nicht zu beachten, da chemisch (d. h. fest) gebundenes Wasser vorliegt.
j) Prüfgutkontrolle durchführen; wenn das Prüfgut nicht vollständig zerkleinert ist, Prüfergebnis verwerfen und Messung wiederholen.
ANMERKUNG Das Prüfgut ist vollständig zerkleinert, wenn das Bindemittel pulverisiert vorliegt, die Gesteinskörnung kann ggf. sichtbar sein.“
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