Abnahmebegleitung

Dipl.-Ing. Thorsten Knauf

Sachverständiger für Bauschadenbewertung und Schimmelpilzbewertung

von der DEKRA personenzertifiziert

Beratender Ingenieur Baukammer Berlin

Verbandssachverständiger im Bundesverband Deutscher Bausachverständiger e. V.

 

01577 / 66 27 973 * knauf@knauf-bauschaeden.de

 

Abnahmebegleitung

 

Immer wenn Baumaßnahmen - insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser - abgenommen werden müssen, sollte Sie ein Bausachverständiger während der

Abnahme begleiten, der Ihre Interessen bis zum Abnahmevollzug vertritt und aus technischer Sicht auf Mängel, Schäden und sonstigen Probleme hinweist

bzw. diese bewertet.

 

Mängel bzw. nicht hinnehmbare Unregelmäßigkeiten, die von Ihnen erst nach der vollzogenen Abnahme vorgebracht werden, werden häufig von Ihrer Gegenseite nicht widerspruchslos hingenommen. Die Einwände, die jetzt erst vorgebrachten Beanstandungen hätten bereits zum Zeitpunkt der Abnahme erkannt und genannt werden müssen bzw. diese hätten Sie als Bauherr verursacht und zu vertreten, sind der Beginn eines jahrelangen Streits.

 

Aber auch zur Vermeidung unnötiger Streitigkeiten zwischen Verkäufer und Käufer bzw. Bauherr und Unternehmen, ob eine Unregelmäßigkeit hinnehmbar oder nicht mehr hinnehmbar ist, sollte Sie ein Bausachverständiger während der Abnahme begleiten.

 

Im Rahmen meiner langjährigen Bautätigkeit habe ich zahlreiche Abnahmen sachverständigend begleitet, wie

  • schlüsselfertige Einkaufszentren, Tageskliniken, Hotel-, Büro-, Wohn-, Geschäfts- und Laborgebäude für den Generalunternehmer/-übernehmer
  • Bauwerke und Bauteile, wie z. B. Rohbau (Stahlbeton-, Stahlbau-, Mauerwerks-, Holzbauarbeiten), Ausbau (Brandschutz- und Wärmeschutzmaßnahmen, Trockenbau-, Estrich-, Bodenbeläge-, Parkett-, Fliesen-, Maler-, Fenster-, Türen-, Fassadenarbeiten), für ausführende Unternehmen
  • Sondereigentum für einzelne Wohnungseigentümer
  • Gemeinschaftseigentum als Vertreter für Verkäufer und/oder Wohnungseigentümer

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